Suno erhält Urteil wegen Urheberrechtsverletzung: Endet das Zeitalter des „kostenlosen Lernens“ von generativer KI und Musik?
時事01.08.2026

Suno erhält Urteil wegen Urheberrechtsverletzung: Endet das Zeitalter des „kostenlosen Lernens“ von generativer KI und Musik?

Ist KI "Lernen" oder "Replizieren"? – Was das Suno-Urteil für die japanische Musik und generative KI bedeutet

Durch einfaches Eingeben von Text kann in wenigen Minuten ein vollständiges Musikstück mit Text, Melodie, Begleitung und Gesang erstellt werden. Musikgenerierende KI öffnet auch Menschen ohne professionelle Kompositionsfähigkeiten die Tür zur Musikproduktion und beginnt, Werbung, Videos, Spiele und persönliche kreative Aktivitäten erheblich zu verändern.

Gleichzeitig bleibt für die Nutzer weitgehend unsichtbar, was die KI hört, was sie sich merkt und wie sie neue Musikstücke erstellt.

Am 31. Juli 2026 hat das Landgericht München I in Deutschland ein Urteil gefällt, das Licht auf diese unsichtbaren Mechanismen wirft. In einem Rechtsstreit, den die deutsche Musikverwertungsgesellschaft GEMA gegen das US-amerikanische KI-Musikunternehmen Suno angestrengt hatte, erkannte das Gericht den Großteil der Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche der GEMA an.

Im Originalartikel begrüßte ein Abgeordneter der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands diese Entscheidung und betonte die Notwendigkeit, technologische Innovationen voranzutreiben, während die Rechte der Schöpfer respektiert werden. Doch die Bedeutung dieses Urteils lässt sich nicht auf den Satz "Ein KI-Unternehmen hat vor Gericht verloren" reduzieren.

Der Streitpunkt war, ob die generative KI lediglich allgemeine Merkmale von Musikwerken gelernt oder ob sie bestimmte Werke in einer reproduzierbaren Form im Modell gespeichert hatte. Diese Frage betrifft nicht nur Deutschland, sondern auch Japan, wo die Nutzung von KI schnell zunimmt.


Der Prozess war mehr als nur "ähnlich wie ein berühmtes Lied"

Gegenstand des Prozesses waren sechs Musikwerke: die Refrains von „Atemlos durch die Nacht“, „Rasputin“, „Big in Japan“, „Forever Young“, „Mambo No. 5“ und „Daddy Cool“. Die Verletzung von Textrechten war nicht Gegenstand der Klage; vielmehr standen Melodie, Harmonie, Rhythmus und Songstruktur im Mittelpunkt.

Die GEMA nutzte das KI-Modell von Suno, indem sie den Originaltext, den Songtitel und den gewünschten Musikstil eingab. Detaillierte Anweisungen zu Melodie, Akkordfolgen, Rhythmus und Arrangement wurden jedoch nicht gegeben.

Trotzdem waren in der generierten Musik die kreativen Merkmale der Originalwerke erkennbar. Das Gericht entschied, dass es unwahrscheinlich sei, dass ein komplexes Musikstück von einer bestimmten Länge zufällig ähnlich reproduziert wurde.

Hier wurde die "Memorisation", also das Speichern von Lerndaten durch das KI-Modell, wichtig.

Generative KI-Unternehmen erklären in der Regel, dass sie die gelernten Werke nicht wie in einer Datenbank speichern, sondern aus einer großen Menge an Daten Merkmale und Regelmäßigkeiten in Form von Zahlen lernen. Auch Suno argumentierte, dass die Gewichte und Parameter des Modells nur verallgemeinerte musikalische Muster widerspiegeln und die Originalwerke nicht direkt gespeichert seien.

Das Gericht war jedoch der Ansicht, dass, wenn ein bestimmtes Werk in einer hoch reproduzierbaren Form aus dem Modell extrahiert werden kann, dies über ein bloßes abstraktes Lernen hinausgeht und der Inhalt des Werkes im Modell aufgenommen wurde.

Mit anderen Worten, die Erklärung "es ist nicht als Datei gespeichert, also ist es keine Reproduktion" reichte nicht aus.


Die Verantwortung für die KI-Ausgabe wurde nicht nur den Nutzern auferlegt

Ein weiterer wichtiger Punkt war, dass die Verantwortung für die generierte Musik nicht den Nutzern, sondern den Unternehmen, die den KI-Dienst anbieten, zugeschrieben wurde.

Suno argumentierte, dass die problematischen Tonquellen aus absichtlichen Eingaben der GEMA entstanden seien und die Nutzeraktionen das Ergebnis verursacht hätten. Doch das Gericht stellte fest, dass die eingegebenen Anweisungen relativ einfach waren und keine detaillierten Spezifikationen für Melodie oder Arrangement enthielten.

Die Auswahl der Lerndaten, das Design der Modellstruktur und der Betrieb des Modells liegen beim Dienstanbieter. Wenn das Modell ein bestimmtes Werk speichert und eine Ausgabe mit dessen Merkmalen generiert, dann ist es das KI-Unternehmen, das den Inhalt des Ergebnisses im Wesentlichen bestimmt hat.

Diese Denkweise könnte erhebliche Auswirkungen auf die Geschäftsstruktur von generativen KI-Diensten haben.

Bisher gab es Fälle, in denen KI-Unternehmen die Verantwortung für problematische Ausgaben den Nutzern zuschrieben, die gegen Verbote verstießen oder spezielle Anweisungen eingaben. Doch das aktuelle Urteil zeigt, dass, wenn Nutzer mit einfachen Operationen eine Ausgabe erhalten, die einem bestehenden Werk nahekommt, der Dienstanbieter sich nicht distanzieren kann, indem er es als "von den Nutzern erstellt" bezeichnet.


Auch die Beschaffung der Lerndaten ist problematisch

Laut der offiziellen Mitteilung des Gerichts enthielten die Lerndaten von Suno die betroffenen Musikstücke, und das Unternehmen wurde dafür verurteilt, Stream-Ripping-Technologie verwendet zu haben, um Musik von YouTube zu extrahieren und zu vervielfältigen. Zudem wurde erklärt, dass technische Maßnahmen zur Verhinderung von Downloads umgangen wurden.

Dies ist nicht nur eine Frage des "KI-Hörens von öffentlich zugänglicher Musik".

Es ist ein Unterschied, ob Musik im Internet für jedermann abspielbar ist oder ob ein KI-Entwicklungsunternehmen sie in großem Maßstab vervielfältigt und für ein kommerzielles Modell verwendet. Öffentlich zugängliche Inhalte können nicht bedingungslos wiederverwendet werden; Nutzungsbedingungen, Urheberrechte und technische Schutzmaßnahmen sind komplex miteinander verbunden.

Für KI-Unternehmen wird es wichtig, nicht nur die Leistung des fertigen Modells, sondern auch die Herkunft und die Methode der Beschaffung der Lerndaten erklären zu können.


Warum die SPD das Urteil begrüßte

Nach dem Urteil bewerteten die SPD-Abgeordneten Martin Rabanus und Helge Lindh die Entscheidung als wichtiges Signal für Schöpfer und einen fairen digitalen Markt.

Die Abgeordneten betonten, dass es nicht darum gehe, KI zu verbieten. Sie erkannten an, dass generative KI kulturelle und technische Möglichkeiten erweitert, forderten jedoch, dass das Geschäft nicht auf der massenhaften Nutzung von Werken von Komponisten, Textern und Interpreten ohne Erlaubnis basieren dürfe.

Wenn KI-Unternehmen geschützte Werke für kommerzielle Dienste nutzen, müssen sie offenlegen, welche Inhalte verwendet wurden, die Rechte respektieren und den Schöpfern Gewinne zurückgeben.

Dies ist eine Denkweise, die technologische Innovation und den Schutz von Rechten nicht gegeneinander ausspielt.

Es geht nicht darum, die Entwicklung von KI zu stoppen, sondern darum, lizenzierte Lerndaten zu organisieren und die Einnahmen aus KI-Diensten an die Rechteinhaber zu verteilen. Die Rechteverarbeitungssysteme, die im Musikstreaming, Rundfunk und auf Videoplattformen aufgebaut wurden, sollen auch auf das Lernen und Generieren von KI ausgeweitet werden.


Auf den sozialen Medien Stimmen der Zustimmung und der Unklarheit

Kurz nach dem Urteil verbreiteten sich im japanischen Raum auf X Ausdrücke wie "GEMA hat gegen Suno vollständig gewonnen" und "Es wurde ein rechtlicher Riegel gegen das unautorisierte Lernen von KI vorgeschoben".

Allerdings lautete die offizielle Mitteilung des Gerichts, dass "der Großteil der Ansprüche der GEMA anerkannt wurde", und die Formulierung "vollständiger Sieg" auf den sozialen Medien ist etwas vereinfacht. Zudem ist das Urteil erstinstanzlich und noch nicht rechtskräftig. Suno stimmte der Entscheidung nicht zu und erwägt Optionen, einschließlich einer Berufung.

In öffentlichen Beiträgen fiel zunächst die positive Reaktion auf, die das Urteil als Entscheidung zum Schutz der Rechte von Kreativen begrüßte.

Die Meinung war, dass es unfair sei, wenn KI-Dienste beliebte Musik ohne Genehmigung lernen und in kurzer Zeit massenhaft Werke erstellen können, die den Originalen nahekommen, ohne dass den Schöpfern eine Vergütung gezahlt wird. Auch von Nutzern, die als Komponisten angesehen werden, wurden Erwartungen geäußert, dass der Trend zur Einholung von Genehmigungen für das KI-Lernen zunimmt.

Andererseits gab es auch Stimmen, die die Richtung des Urteils verstehen, aber die Frage aufwarfen, in welchem Maße eine Reproduktion möglich sein muss, um als "Replikat im Modell" angesehen zu werden.

Zum Beispiel könnte es unterschiedliche Bewertungen geben, ob ähnliche Musik erst nach vielen speziellen Anweisungen oder schon nach einer einfachen Anweisung entsteht. Techniken zur Beurteilung von Ähnlichkeiten, die Anzahl der erforderlichen Versuche zur Reproduktion und die Spezifität der Eingaben sind praktische Abgrenzungen, die noch nicht ausreichend sichtbar sind.

Zudem gab es vorsichtige Reaktionen wie "Ohne das vollständige Urteil zu lesen, kann es nicht auf alle allgemeinen KI-Lernprozesse angewendet werden".

Diese Reaktionen zeigen, dass es auf den sozialen Medien nicht nur eine einfache Zweiteilung in Pro- und Kontra-KI gibt, sondern dass spezifischere Diskussionen darüber beginnen, wie Reproduzierbarkeit gemessen werden kann und wie allgemeines Stillernen von der Erinnerung an spezifische Werke unterschieden werden kann.


Ist KI-Lernen in Japan weitgehend anerkannt?

Der Hauptgrund, warum dieses Urteil in Japan Aufmerksamkeit erregt, ist, dass das Rechtssystem in Bezug auf KI-Lernen und Urheberrecht nicht dasselbe ist wie in Europa.

Artikel 30-4 des japanischen Urheberrechtsgesetzes erlaubt die Nutzung von Werken in einem bestimmten Umfang für Informationsanalysen, die nicht darauf abzielen, die in den Werken ausgedrückten Gedanken oder Gefühle zu genießen. Es wurde angenommen, dass KI-Lernen unter diese Bestimmung fallen könnte.

Daher wird oft erklärt, dass "KI-Lernen in Japan grundsätzlich frei ist".

In Wirklichkeit ist jedoch nicht alles bedingungslos erlaubt. Wenn das Ziel des Lernens mit dem Genuss des Werkes koexistiert oder wenn die Interessen der Rechteinhaber unangemessen beeinträchtigt werden, könnte die Einschränkung der Rechte nicht anwendbar sein.

Selbst wenn die Nutzung in der Lernphase erlaubt ist, wird die Generierung und Nutzung separat bewertet.

Wenn KI ein Werk erzeugt, das einem bestehenden Werk ähnelt und als darauf basierend anerkannt wird, könnte es wie eine normale Urheberrechtsverletzung problematisch sein. Unternehmen, die KI-generierte Musik für Werbung, Spiele, Videos oder als Hintergrundmusik in Geschäften verwenden, sollten nicht davon ausgehen, dass "es sicher ist, weil es von KI erstellt wurde".

Auch die Agentur für kulturelle Angelegenheiten hat Checklisten und Leitlinien für KI-Entwickler, Dienstanbieter, Nutzer und Rechteinhaber veröffentlicht, um Maßnahmen zur Risikominderung zu fordern.


Das deutsche Urteil stimmt mit den Ansichten von JASRAC überein

Die Japanese Society for Rights of Authors, Composers and Publishers (JASRAC) hat stets betont, dass es notwendig ist, die menschliche Kreativität und den "Kreislauf der Schöpfung" in der Beziehung zwischen generativer KI und Schöpfung zu schützen.

Wenn die Werke von Kreativen in einem Ausmaß und mit einer Geschwindigkeit von KI gelernt werden, die mit der menschlichen Kreativität nicht vergleichbar sind, und die daraus resultierenden generierten Produkte die bestehenden Werke ersetzen, könnte die wirtschaftliche Grundlage für die Schaffung neuer Werke schwächer werden. Die unautorisierte Nutzung durch gewinnorientierte Unternehmen könnte zu einem Trittbrettfahren auf den Bemühungen der Schöpfer führen.

Das aktuelle deutsche Urteil deckt sich in vielen Punkten mit den Bedenken von JASRAC.

Insbesondere die Frage, ob ein Werk im KI-Modell in reproduzierbarer Form vorhanden ist und die tatsächliche Ausgabe mit dem Markt des Originals konkurrieren könnte, könnte die Auslegung von Artikel 30-4 in Japan beeinflussen.

Natürlich bindet das erstinstanzliche Urteil in Deutschland nicht direkt japanische Gerichte. Doch KI-Dienste werden grenzüberschreitend angeboten. Eine Praxis, bei der für den europäischen Markt lizenzierte Daten verwendet werden und für den japanischen Markt unautorisierte Daten, ist sowohl gesellschaftlich als auch geschäftlich schwer aufrechtzuerhalten.

Unternehmen, die auf internationalen Märkten tätig sind, werden nicht nur den am wenigsten regulierten Ländern als Maßstab nehmen können, sondern müssen in mehreren Regionen ein erklärbares Datenmanagement und Lizenzsystem etablieren.


Ist das Urteil ein Rückenwind für japanische Musiker?

Aus Sicht der Kreativen könnte das Urteil ein Rückenwind für Verhandlungen über Rechte sein.

Bisher war es für einzelne Komponisten oder Texter schwierig zu überprüfen, ob ihre Werke von großen KI-Unternehmen gelernt wurden. Wenn die Lerndaten nicht öffentlich sind, ist es auch nicht einfach, Beweise für eine Urheberrechtsverletzung zu sammeln.

Ein System, bei dem Verwertungsgesellschaften im Namen ihrer Mitglieder verhandeln, gegebenenfalls Klagen einreichen und KI-Unternehmen zur Offenlegung von Nutzungsinformationen und Einnahmen auffordern, könnte die Belastung für einzelne Kreative verringern.

Gleichzeitig reicht es nicht aus, wenn die Rechteinhaber die Nutzung von KI pauschal ablehnen.

Es wird wichtig sein, lizensierte Musikstücke, Tonquellen und Metadaten zu organisieren und KI-Entwicklungsunternehmen legale Datensätze zur Verfügung zu stellen. Auch die GEMA hat begonnen, lizensierte Musikdatensätze für das KI-Lernen anzubieten.

Wenn KI-Unternehmen transparente Daten kaufen und entsprechend der Nutzung und den Einnahmen Vergütungen zahlen, könnte KI nicht nur ein Feind der Kreativen, sondern auch eine neue Einnahmequelle sein.


Auch Unternehmen, die KI nutzen, müssen die "Herkunft überprüfen"

Nicht nur KI-Entwicklungsunternehmen und Musiker sind betroffen.

Werbeagenturen, Videoproduktionsfirmen, Spieleunternehmen, Rundfunkanstalten, Ladenbetreiber und Influencer – alle Unternehmen, die KI-generierte Musik verwenden, sind betroffen.

Unternehmen sollten nicht nur die kommerzielle Nutzbarkeit gemäß den Nutzungsbedingungen überprüfen. Selbst wenn der Dienstanbieter den Nutzern kommerzielle Nutzungsrechte gewährt, ist es nicht garantiert, dass es keine Probleme gibt, wenn der Dienst selbst die Rechte Dritter verletzt.

In Zukunft müssen Unternehmen prüfen, ob die genutzten KI-D

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