Der Konflikt zwischen der Musikindustrie und generativer KI erreicht eine neue Phase
Das Urheberrechtsproblem rund um generative KI droht erneut in einen großen Rechtsstreit auszuarten.
Am 28. August 2026 reichten Sony Music Publishing, Warner Chappell Music und ihre verbundenen Verlage Klage gegen Anthropic, das die generative KI "Claude" entwickelt, beim Bundesbezirksgericht des nördlichen Bezirks von Kalifornien ein. Neben Anthropic werden auch der Mitbegründer und CEO Dario Amodei sowie der Mitbegründer Benjamin Mann als Einzelpersonen als Beklagte genannt.
Bemerkenswert ist, dass im Mittelpunkt nicht die Plattenfirmen "Sony Music" und "Warner Records" stehen, sondern die Musikverlage, die die Rechte an den Liedern selbst, wie Text und Komposition, verwalten.
Es geht nicht nur um die Masterrechte der Tonaufnahmen. Ein zentraler Punkt ist, wie Texte, Lieder und Noten als "Musikwerke" für die Erstellung von Claude beschafft und genutzt wurden.
Die Verlage behaupten in ihrer Klage, dass die Handlungen von Anthropic keine bloß zufällige Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material waren, sondern systematische Handlungen, die große illegale Downloads und Scraping beinhalteten.
Natürlich handelt es sich hierbei um die Behauptungen der Klägerseite, und das Gericht hat noch keine Tatsachenfeststellungen zu dieser Klage getroffen. Diese Unterscheidung ist äußerst wichtig.
Anthropic lehnt die Behauptungen der Verlage ab und zeigt sich entschlossen, den Fall vor Gericht energisch zu verteidigen.
"Zehntausende Lieder" betroffen, Schadenssumme könnte Milliardenhöhe erreichen
In der Klage wird behauptet, dass "zehntausende Werke" ohne Erlaubnis für die Entwicklung von Claude genutzt wurden.
Als konkrete Beispiele werden weltweit bekannte Lieder wie "Ain’t No Mountain High Enough", "All I Want for Christmas Is You", "Eye of the Tiger" und "Paper Rings" genannt.
Die Verlage fordern gesetzliche Schadensersatzansprüche, die im Falle einer vorsätzlichen Urheberrechtsverletzung bis zu 150.000 US-Dollar pro Werk betragen können.
Darüber hinaus fordern sie bei einer festgestellten illegalen Entfernung oder Änderung von Copyright Management Information (CMI) bis zu 25.000 US-Dollar Schadensersatz pro Verstoß.
Sollte der Umfang auf zehntausende Lieder ausgedehnt werden, könnte der einfache Rechenbetrag Milliardenhöhe erreichen.
Es ist jedoch verfrüht zu sagen, dass Anthropic Milliarden zahlen muss.
Die Klage selbst gibt keinen endgültigen Gesamtbetrag an, sondern fordert die gesetzliche Höchstgrenze pro Werk. Welche Werke tatsächlich als verletzt anerkannt werden, ob Vorsatz festgestellt wird und wie hoch der endgültige Schadensersatz ausfällt, wird der weitere Verlauf des Prozesses zeigen.
Der größte Streitpunkt ist weniger das "AI-Training" selbst als vielmehr, wie die Daten beschafft wurden
Besonders wichtig in diesem Prozess ist, dass es nicht nur um die Frage geht, ob es legal ist, urheberrechtlich geschützte Werke von KI lernen zu lassen.
Die Verlage legen großen Wert darauf, den "Weg", auf dem Anthropic die Lerndaten beschafft hat, zu hinterfragen.
Laut der Klage hat Benjamin Mann im Jahr 2021 mindestens etwa fünf Millionen Bücher über die Online-Bibliothek LibGen mittels BitTorrent beschafft.
Im Jahr 2022 sollen Mitarbeiter von Anthropic zusätzlich etwa zwei Millionen Bücher von der Pirate Library Mirror, bekannt als PiLiMi, beschafft haben, die nicht mit LibGen übereinstimmten.
Die Verlage bemängeln, dass unter diesen Büchern auch Songbooks mit Texten und Noten enthalten waren.
Das bedeutet, dass es nicht einfach darum geht, dass "Claude keine Musik generierende KI ist und daher wenig mit Musikverlagen zu tun hat".
Große Sprachmodelle lernen aus Texten. In diesen Texten sind natürlich auch Liedtexte, Musikanalysen und Texte zu Noten enthalten.
Wenn urheberrechtlich geschützte Werke der Musikverlage in Büchern enthalten sind und diese Bücher in großem Umfang beschafft wurden, entsteht auch für die Musikverlage ein direkter Interessenkonflikt.
Scraping von Lyrics-Websites ebenfalls ein Streitpunkt
Die Verlage bemängeln nicht nur die Beschaffung von Daten aus Piratenbibliotheken, sondern auch die Datensammlung aus dem Internet.
In der Klage wird behauptet, dass Anthropic Liedtextdaten von Websites gesammelt hat, die Dienste wie Musixmatch und LyricFind umfassen, die rechtmäßig lizenziert sind, um Texte anzuzeigen.
Hier gibt es eine interessante Verzerrung.
Die Lyrics-Websites haben Verträge mit den Rechteinhabern und zahlen Gebühren, um die Inhalte zu veröffentlichen. Wenn jedoch die dort veröffentlichten Texte von KI-Unternehmen in großen Mengen gesammelt und als Lerndaten für andere kommerzielle Dienste genutzt werden, wie sollte dann das ursprüngliche Lizenzverhältnis behandelt werden?
Ist "frei zugänglich im Internet" dasselbe wie "frei kopierbar für das Training kommerzieller KI"?
Dies ist eine sehr bedeutende Frage in der Ära der generativen KI.
Die Verlage werfen auch Fragen zu Methoden auf, bei denen gebrauchte Bücher in großen Mengen gekauft und Seiten gescannt werden, sowie zur Beschaffung von urheberrechtlich geschützten Werken über große Datensätze wie Common Crawl, The Pile und Books3.
Wurden sogar Urheberrechtshinweise entfernt?
Ein weiterer Punkt, der diesen Prozess von einem bloßen "Problem der AI-Lerndaten" unterscheidet, ist die Behauptung bezüglich CMI.
CMI steht für Copyright Management Information, also Informationen, die den Urheber, Rechteinhaber und Urheberrechtshinweise eines Werkes anzeigen.
Die Verlage behaupten, dass Anthropic beim Formatieren von Lerndaten solche Informationen entfernt hat.
Bei der AI-Entwicklung ist es üblich, den Text von Webseiten zu extrahieren und unnötige Teile wie Navigation, Werbung und Footer zu entfernen.
Wenn jedoch festgestellt wird, dass dabei absichtlich Urheber- oder Urheberrechtshinweise entfernt wurden, könnte dies zu einer anderen rechtlichen Verantwortung führen als das bloße "Lernen von großen Textmengen".
Deshalb fordern die Verlage bis zu 25.000 US-Dollar gesetzliche Schadensersatzansprüche pro CMI-bezogenen Verstoß.
Auch die Ausgabe von Texten durch Claude wird kritisiert
Die Klage betrifft nicht nur die Eingabedaten.
Die Verlage behaupten, dass Claude auf Anweisung von Nutzern bestehende Liedtexte entweder vollständig oder in sehr ähnlicher Form ausgeben kann.
Für generative KI-Unternehmen ist dies ein sehr heikles Thema.
"Das Analysieren von Lerndaten durch das Modell" und "das erneute Bereitstellen von gelernten urheberrechtlich geschützten Werken an Nutzer" haben sowohl rechtlich als auch geschäftlich unterschiedliche Bedeutungen.
AI-Unternehmen erklären normalerweise, dass das Modell nicht wie eine Datenbank Texte speichert und durchsucht, sondern aus großen Datenmengen Muster lernt und neue Antworten generiert.
Jedoch wurde schon früher auf das Problem hingewiesen, dass Modelle bei sehr bekannten Texten oder Liedern lange Passagen nahezu identisch wiedergeben können.
Die Verlage argumentieren, dass solche Ausgaben mit dem bestehenden Markt für Liedtextlizenzen konkurrieren.
Wenn Nutzer durch einfaches Fragen an die KI Texte erhalten können, die normalerweise kostenpflichtig sind, könnte die Behauptung, dass "AI-Dienste den bestehenden Inhaltsmarkt ersetzen", an Gewicht gewinnen.
Im weiteren Verlauf des Prozesses wird es wichtig sein, zu klären, wie hoch die Reproduktionsfähigkeit tatsächlich ist und wie gut die Schutzmaßnahmen von Anthropic funktionieren.
Warum das Urteil "AI-Lernen ist Fair Use" Anthropic nicht schützt
Ein Grund, warum die Klage für Anthropic schwierig ist, liegt darin, dass es bereits wichtige gerichtliche Entscheidungen zu Urheberrechtsklagen im Zusammenhang mit Büchern gibt.
Im Fall Bartz gegen Anthropic im Jahr 2025 entschied das Gericht, dass die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken zum Training von großen Sprachmodellen unter bestimmten Bedingungen als Fair Use gilt.
Dies war ein großer Sieg für die AI-Branche.
Gleichzeitig erkannte das Gericht jedoch nicht an, dass es egal sei, woher die Daten stammen.
Insbesondere die Beschaffung von Piratenbüchern und deren zentrale Speicherung wurde als ein von der AI-Schulung getrenntes Problem behandelt.
Dieser Unterschied ist enorm wichtig.
Anders ausgedrückt:
"Das Lernen von Büchern, die man legal besitzt"
und
"Das Beschaffen von Piratenkopien zum Zweck des AI-Trainings"
sind nicht dasselbe rechtliche Problem.
Darüber hinaus hat sich Anthropic im Juli 2026 auf einen Vergleich in Höhe von 1,5 Milliarden US-Dollar in einer Sammelklage mit Autoren geeinigt und die endgültige Genehmigung des Gerichts erhalten.
Die Klage von Sony und Warner zielt genau auf diese Schwachstelle der "Datenbeschaffung" ab.
Warum die beiden Gründer persönlich verklagt werden
Ein weiteres ungewöhnliches Merkmal ist, dass nicht nur die juristische Person Anthropic, sondern auch Amodei und Mann als Einzelpersonen als Beklagte genannt werden.
Die Verlage behaupten, dass Manns massenhafte Beschaffung von LibGen von Anfang an stattfand und Amodei die Datenbeschaffung kannte und genehmigte.
Die Klägerseite versucht also, es nicht als "einige Mitarbeiter haben eigenmächtig urheberrechtlich geschützte Werke heruntergeladen" darzustellen, sondern als eine Entscheidung, die nahe am Kern von Management und Entwicklung lag.
Ob diese Behauptung anerkannt wird, wird ein zentraler Punkt des Prozesses sein.
Wenn AI-Unternehmen mit Urheberrechtsproblemen konfrontiert werden, wird normalerweise die "Verantwortung des Unternehmens" diskutiert.
Sollte jedoch festgestellt werden, dass das Management illegale Beschaffungsmethoden kannte und genehmigte, könnte dies in Zukunft auch für CEOs und technische Leiter von AI-Unternehmen ein persönliches rechtliches Risiko darstellen.
Auf sozialen Medien prallen "AI-Unternehmen sollten verklagt werden" und "Große Verlage sind auch nicht vertrauenswürdig" aufeinander
Die Klage hat auch in sozialen Medien und Online-Communities zu großen Diskussionen geführt.
Ein Beitrag, der einen Artikel von TechCrunch in der Technologie-Community von Reddit teilt, sammelte kurz nach der Veröffentlichung Tausende von Upvotes.
Auffällig ist die Sichtweise, dass "AI-Unternehmen von Anfang an das Risiko von Klagen einkalkuliert haben könnten".
Für AI-Unternehmen mit enormen finanziellen Mitteln könnten Urheberrechtsklagen und Vergleichszahlungen ein Teil der Forschungskosten sein, also "Kosten für die Geschäftstätigkeit", was die Abschreckung gegenüber Rechteinhabern verringern könnte.
Auch von Nutzern, die sich als Musiker bezeichnen und AI regelmäßig nutzen, gibt es Meinungen, dass bei Nutzung von Piratenkopien strenge Verantwortung übernommen werden sollte.
Zudem gibt es viele Stimmen, die fordern, dass nicht nur Anthropic, sondern auch andere AI-Unternehmen nach denselben Maßstäben überprüft werden sollten.
Da generative KI-Modelle enorme Mengen an Lerndaten benötigen, stellt sich die Frage, ob dieses Problem nur als Problem eines einzigen Unternehmens betrachtet werden sollte.
Gleichzeitig gibt es auch skeptische Blicke auf Sony und Warner
Interessant ist, dass Nutzer, die kritisch gegenüber AI-Unternehmen sind, nicht unbedingt Sony oder Warner vollständig unterstützen.
In sozialen Medien wird wiederholt darauf hingewiesen, dass "nur weil große Musikunternehmen Klage erheben, das nicht automatisch im Interesse der Künstler ist".
Auch in der traditionellen Musikindustrie gibt es langjährige Konflikte zwischen Künstlern und Plattenfirmen oder Verlagen über die Aufteilung der Einnahmen.
Daher entsteht eine
"komplexe Reaktion, die gegen die unautorisierte Nutzung durch AI-Unternehmen ist, aber die Frage aufwirft, ob es richtig ist, dass große Rechteinhaber riesige Entschädigungen als 'Schutz der Kreativen' betrachten".
Besonders für Einzelkreative fehlt die finanzielle Kraft, über Jahre hinweg große Klagen zu führen.
Selbst wenn durch den Prozess urheberfreundliche Regeln entstehen, ist es eine andere Frage, ob kleine Musiker, Autoren und Illustratoren davon profitieren.
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